Heilpraktiker Physiotherapie / sektoraler Heilpraktiker

Mit Der Zusatzqualifikation „Heilpraktiker in der Physiotherapie“ existiert eine Möglichkeit, eigenständig (ohne ärztliche Zuweisung) im Berufsbild Physiotherapie als Heilberufler tätig zu sein.

Wir erstellen einen ausführlichen physiotherapeutischen Befund und behandeln mit unseren physiotherapeutischen Behandlungstechniken.

Diese Tätigkeit kann bisher leider nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.
Die Kostenerstattung durch private Krankenversicherungen und die Beihilfestellen sind vertragsabhängig möglich. Bitte Fragen Sie hierzu bei Ihrer Krankenkasse nach.